Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.) Vertragsinhalt und Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Erbringung der im Angebot angebotenen Leistungen wird ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Einzelheiten und wesentliche Merkmale der jeweiligen Dienstleistungen sind in den jeweiligen Angebotsseiten im Internet zu entnehmen. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch kundeneigene Vorgaben oder Auftragsbestätigungen sind ausgeschlossen, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich nicht noch einmal audrücklich vereinbart werden.

2.) Preise
Alle Preise gem. §6 Abs. 1 Z 27 Ustg 1944 enthalten keine Umastzsteuer. Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung.

3.) Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und Bestellungen der Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter (LaVidaKids). Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme des Angebots durch schriftliche Bestätigung des Interessenten und entsprechender schriftlicher Bestätigung des angenommenen Angebots durch den Veranstalter (LaVidaKids). Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabsprachen. Ein Vertrag kommt erst durch Bestätigung seitens der Veranstalter (LaVidaKids) zustande und richtet sich aussschließlich nach deren Inhalt und diesen AGB. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mind. 25% des Auftragswertes in bar zu bezahlen. Falls eine Barzahlung nicht möglich ist, ist der fällige Betrag innherlab von 7 Kalendertagen an den Veranstalter (LaVidaKids) per Überweisung zu leisten. Durch den Eingang der Anzahlung bar oder per Überweisung ist der Vertrag gültig.

4.) Bezahlung
Der Restbetrag ist nach dem Veranstaltungstag bzw. erbrachten Dienstleistung in bar zu bezahlen. Sollte eine Barzahlung nicht möglich sein, ist der fällige Betrag unverzüglich (binnen 3 Kalendertagen) auf das Konto des Veranstalters (LaVidaKids) einzuzahlen. Als Eingangsdatum gilt das auf dem Konto eingegange Datum vom Veranstalter. Für Mahnungen werden pauschal EUR 15,00 in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

5.) Mietgegenstände / Kaution / Schäden
Für die Mietgegenstände ist eine Kaution in Höhe von EUR 180,00 bei der Abholung bzw. bei der Zustellung sofort fällig. Die Mietkaution wird bei der Rückgabe am Abholungs- oder Übernahmeort vom Mietobjekt zu 100% refundiert, wenn das Mietobjekt keine Beschädigung oder eine Wertminderung aufweist. Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Sollten Schäden an Mietgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können, werden die aufzuwendenden Kosten für die Reinigung und Repartur und falls notwendig für die Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet im vollem Umfang bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung unserer Mietobjekte nebst Zubehör.

6.) Betriebsvoraussetzungen
Das Betreuungspersonal ist berechigt einzelne Kinder von einer Aktion auszuschließen, wenn sie negativ aufgefallen sind. Bei starkem Regen oder aufkommendem Wind können verschiedene Aktionen vom Betreuungspersonal aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. Beim Einsatz verschiedener Geräte wird ein Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.) Haftung
Der Veranstalter (LaVidaKids) übernimmt keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme an der Veranstalung erfolgt daher auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder und durch sie verursachte Schäden.
Die Mitarbeiter von LaVidaKids haften grundsätzlich nicht für Schadensfälle. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstalung bei den Eltern / Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden.

Aufsichtspflicht:
Kinder bis 2 Jahren
1 Elternteil pro Kind

Kinder bis 5 Jahren
1 Elternteil bzw Aufsichtsperson pro 3 Kinder

Kinder ab 6 Jahren bis 10 Jahren
1 Elternteil bzw Aufsichtperson pro 5 Kinder

Bei Allergien und Besonderheiten eines Kindes ist dies schriftlich bekanntzugeben. Unsere Produkte sind alle hautverträglich geprüft, dennoch kann es bei manchen Kindern zu allergischen Reaktionen führen. Eltern entscheiden, ob das Kind bei Glitzertattoos oder Kinderschminken mitmachen darf.

LaVidaKids haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

8.) Reklamation
Reklamationen sind unverzüglich, noch während der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandung und Abstellung dieser zu ermöglichen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

9.) Rücktritt vom Vertrag
Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er LaVidaKids unverzüglich über den Rücktritt zu informieren. Sollte dieser erteilte Auftrag wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen seitens des Kunden oder der LaVidaKids entfallen, werden sich beide Parteien um einen Ersatztermin bemühen (max innerhalb von 4 Monaten, sollte in dieser Zeit kein geeigneter Termin einig sein, erfolgt für diesen Auftrag eine Komplettstornierung).

Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die LaVidaKids nicht zu verantworten hat, stellt LaVidaKids Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u. U. andere Aufträge abgelehnt wurden.
Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von
bis zu 14 Kalendertagen (2 Wochen) vor dem geplanten Termin: 40% der Auftragssumme
bis zu 5 Kalendertagen (1 Woche) vor dem geplanten Termin: 50% der Auftragssumme
bei kurzfristigen Stornierungen: 70% der Auftragssumme.

Tritt LaVidaKids aufgrund Erkrankung oder anderer unvorhergesehener Gründe von der Erfüllung zurück, sind wir bemüht einen passenden Ersatztermin vorzuschlagen. Schadensersatzansprüche gegen LaVidaKids entstehen nicht.